Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch German Lawyer Germany English language Attorney-at-law English Lawyer germany french advocat francais allemagne French Attorney in Germany spanish language abogado alemania Spanish Attorney/ Lawyer in Germany Italian language avvocatto germania Italian Lawyer/ Attorney Germany Portuguese language advogado Alemanha Portuguese Polish speaking Lawyer/ Attorney in Germany adwokat Niemcy Polish Japanese speaking Lawyer/ Attorney in Germany Bengoshi Doitsu Japanese Attorney/ Lawyer Vietnamese language luat su Vietnamese Korean speaking lawyer/ attorney in Germany, Europe Korean Chinese language Lawyer/ Attorney in Germany/ Europe Chinese Lawyer/ Attorney russian speaking advokat Germaniya Russian

 

........ .... ... .. ..  .   .  .  .   .  .     .
diemarkenrechtler

horak.   
RECHTSANWÄLTE

Standorte  Berlin  Bielefeld  Bremen  Düsseldorf  Frankfurt  Hamburg  Hannover  München  Stuttgart  Wien
Start  Markenanmeldung  EU-/IR-Markenrecht  Muster-Markenvertrag  IP-Rechte  Patentschutz  Designschutz  Kontakt  Impressum  Datenschutz  AGB
Formular Markenanmeldung   FAQ   Recherchen   EU-Markenschutz   IR-Markenschutz   Checkliste Markenkreation   Urteile   Kanzlei   Links 

diemarkenrechtler Markenanmeldung Markenverletzung Markenanwalt Markenanwälte Markenschutz name schützen Logo schützen Markenverteidigung Markenrecherche Markenüberwachung Portfoliomanagement Markenportfolio prüfen Namenspatent Markenrecht Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Klagemarke Prüfmarke Gerichtsprozess Fachkanzlei Patentanwalt Markenverletzung

Anwaelte.. Markenrecht.. Grenzbeschlagnahme..
Anwaelte
Kanzlei
Kontakt
Standorte
Berlin
Bielefeld
Bremen
Düsseldorf
Frankfurt
Hamburg
Hannover
München
Stuttgart
Wien
Vollmacht
Honorar
Amtliche Gebühren
Links
Vereine
Markenämter
Recherchen
Klassen
Behörden
Gerichte
Urteile
Universitäten
Recht-L
Domain
Sonstiges
Anwälte
Dipl.-Ing. Michael Horak LL.M.
Julia Ziegeler
Anna Umberg LL.M. M.A.
Dipl.-Phys. Andree Eckhard
Katharina Gitmann-Kopilevich
Karoline Behrend
Dr. Johanna K. Müller-Kühne
Andreas Friedlein
Stefan Karfusehr
Jonas A. Herbst
Markenrecht
Schutzrechte(IP)
Markenrecht-FAQ
EU-/IR-Markenrecht
Markenverletzung
Koexistenzvereinbarung
Markenrechtliche Abmahnung
Markenpiraterie
Grenzbeschlagnahme
Markengesetz
Entscheidungen
BPatG Farbmarke Orange/sw
BPatG Ringelnatz
BGH_BONUS_II
EuGH-Farbmarke
BPatG-Alarm24
BGH-Staubsauger
BGH-Lila-Postkarte
EuGH-Life_Thomson
BGH-Farbmarke-gelbII
BGH-geschaeftlicher_Verkehr
OLG Frankfurt Adwords
BPatG My World
BPatG Der kleine Eisbaer
BGH Winnetou
LG HH Fachanwalt f. Markenrecht
EuGH PineTree
EuGH Norma vs Yorma
Muster-Markenvertrag
Marken-Kaufvertrag
Vorrechtsvereinbarung
Markenlizenzvertrag
Recherche
Markenrecherche
Firmen-/Namensrecherche
Domains
Markenanmelde-FAQ
Markencheck
Wortmarkenschutz
Bildmarkenschutz
Sonstige Markenanmeldungen
EU-Markenanmeldung
IR-Markenanmeldung
Impressum
Datenschutz
AGB

............. .  . .. ..  .
diemarkenrechtler

 

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
info@diemarkenrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
berlin@diemarkenrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
bielefeld@diemarkenrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
bremen@diemarkenrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
duesseldorf@diemarkenrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
frankfurt@diemarkenrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
hamburg@diemarkenrechtler.de

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
muenchen@diemarkenrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
stuffgart@diemarkenrechtler.de

 

horak. 
Patentanwälte Wien
 

Trauttmansdorffgasse 8
1130 Wien
Österreich

Fon +43.1.876 15 17
Fax +49.511.35 73 56-29
wien@diemarkenrechtler.de

Grenzbeschlagnahme - Markenverletzung/ Produktpiraterie und Zoll

Nachgemachte oder unerlaubt hergestellte Produkte, die als  Produktpiraterie und Markenpiraterie in den Markt gebracht werden sollen, können unter bestimmten Voraussetzungen durch die Zollbehörden beschlagnahmt werden.

Man spricht von Grenzbeschlagnahme, da diese Beschlagnahmen an den Grenzen erfolgen.

Hierbei wird unterschieden zwischen:

  •  der Grenzbeschlagnahme nach dem Gemeinschaftsrecht und
  •  der Grenzbeschlagnahme nach nationalen/ internationalen Rechtsvorschriften

Grenzbeschlagnahme nach dem Gemeinschaftsrecht

Um die Einfuhr rechtsverletzender Produkte aus nichteuropäischen Ländern (den Drittländern) zu unterbinden, wurde mit der EU-Verordnung  VO (EG) Nr. 1383/2003 ein geeignetes Instrument geschaffen. Die Verordnung findet auch nur dann Anwendung, wenn es sich um Nichtgemeinschaftswaren handelt, die sich unter zollamtlicher Überwachung bzw. in einer Freizone befinden.

Der Antrag nach Gemeinschaftsrecht kann für fast alle Schutzrechte gestellt werden. Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf Einfuhren rechtsverletzender Waren aus Drittländern auch dann noch, wenn die Waren die Grenze bereits passiert haben, sich aber noch unter zollamtlicher Überwachung befinden, sowie Ausfuhren in Drittländer.

Antragsberechtigt ist jeder Rechtsinhaber, der eines der folgenden Rechte besitzt:

  • eine Marke oder ein Zeichen
  • ein Patent
  • ein Zertifikat nach der Verordnung (EWG) Nr. 1768/92 bzw. der Verordnung (EG) Nr. 1610/96
  • ein Urheberrecht oder verwandtes Schutzrecht
  • ein Geschmacksmuster/ Design
  • ein Sortenschutzrecht
  • eine Ursprungsbezeichnung bzw. geografische Angabe

Bei Verdacht, dass Waren, für die eine stattgebende Entscheidung vorliegt, ein Recht geistigen Eigentums verletzen (Markenrecht, Urheberrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, ergänzende Schutzzertifikate, Sortenschutzrecht, Ursprungsbezeichnung und geografische Angaben), setzt die Zollbehörde die Überlassung der Waren aus oder hält diese zurück. Eine Aussetzung der Überlassung (AdÜ) wird ausgesprochen, wenn eine Zollanmeldung angenommen wurde. In allen anderen Fällen erfolgt eine Zurückhaltung (ZvW). Die Rechtsfolgen der beiden Maßnahmen sind identisch.

Wichtig: Im Falle eines Gemeinschaftsschutzrechtes wird der Antrag für alle anderen Mitgliedsstaaten freigegeben; bei nationalen Schutzrechten muss für jedes Land ein eigener Antrag gestellt werden.

Grenzbeschlagnahme nach nationalen Rechtsvorschriften

In der Regel wird die Zollbehörde beim Vorgehen gegen rechtsverletzende Waren nach gemeinschaftsrechtlichen Regelungen tätig. Aber auch im innergemeinschaftlichen Warenverkehr, sowie bei sogenannten Parallelimporten oder bei Gebrauchsmustern und im Halbleiterschutzbereich hat die Zollbehörde die Möglichkeit, Maßnahmen zu ergreifen. In diesen Fällen kommt eine Beschlagnahme nach nationalen Rechtsvorschriften in Betracht.

Es handelt sich hierbei im Einzelnen um

  • Parallelimporte/Grauimporte,
  • innergemeinschaftlichen Warenverkehr,
  • nicht registrierte Marken und
  • Gebrauchsmuster- und Halbleiterschutzverletzungen.

Die Zollbehörden können bei der Einfuhr oder Ausfuhr beschlagnahmen. Als Einfuhr und Ausfuhr gilt jedes Verbringen in die oder aus der Bundesrepublik Deutschland. Hierunter fallen also nicht nur Einfuhren aus einem Drittland, sondern auch das Verbringen aus einem anderen Mitgliedstaat. Eine Einfuhr ist mit der Ankunft am ersten Bestimmungsort beendet.

Durchführung der Grenzbeschlagnahme

Es muss ein Antrag durch den Rechtsinhaber und eine entsprechende Sicherheitsleistung (Bankbürgschaft) vorgelegt werden. Die Antragsvoraussetzungen sind im Wesentlichen mit denen der Antragstellung nach der VO (EG) Nr. 1383/2003 identisch. Anders als im Verfahren nach gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften (Art. 4 VO (EG) Nr. 1383/2003), ist eine Beschlagnahme ohne bewilligten Antrag ausgeschlossen. Der Antrag kann auch nicht nachgeholt werden.

Liegt ein bewilligter Antrag vor, kann die Zollstelle eine Beschlagnahme anordnen, wenn die Rechtsverletzung offensichtlich ist. Das bedeutet, dass dem Zollbeamten vor Ort die Verletzung klar auf der Hand liegen muss und keine vernünftigen Zweifel bestehen dürfen. In der Praxis bereitet die Prüfung der Offensichtlichkeit die meisten Schwierigkeiten. Hier sind die Zollbehörden auf die Mitwirkung des Rechtsinhabers angewiesen. Bereits bei der Antragstellung muss der Rechtsinhaber Erkennungshinweise zur Verfügung stellen, die die Zollbeamten in die Lage versetzen, eine Rechtsverletzung zweifelsfrei festzustellen. Ohne derartige Hinweise ist die Zollstelle nicht in der Lage, Beschlagnahmen durchzuführen.

 

 Gemeinschaftsmarke_IR-Marke_Markenrechte_Ankam_Berlin_Hamburg_München_Köln_Frankfurt_Stuttgart_Dortmund_Düsseldorf_Essen_Bremen_Hannover_Leipzig_Dresden_Nürnberg_Duisburg_Bochum_Bielefeld_Wuppertal_Bonn_Mannheim_Karlsruhe_Wiesbaden_Münster_Augsburg_Gelsenkirchen_Aachen_Mönchengladbach_Braunschweig_Chemnitz_Krefeld_Halle_Magdeburg_Freiburg_Oberhausen_Markenanmeldung Markenschutz Markeneintragung drucken Markenrecht_Markenanwalt_Lübeck_Erfurt_Rostock_Mainz_Kassel_Hagen_Hamm_Saarbrücken_Herne_Ludwigshafen_Osnabrück_Solingen_Leverkusen_Oldenburg_Potsdam_Neuss_Heidelberg_Paderborn_Darmstadt_Regensburg_Würzburg_Ingolstadt_Heilbronn_Ulm_Göttingen_Wolfsburg_Recklinghausen_Pforzheim_Offenbach Name schützen Logo schützen Markenzeichen registrieren Firmenlogo anmelden Firmenzeichen patent Patentanwalt Namenspatent tm r registriert trade mark Markenanwalt Markenrechtler speichernNamensschutz_Fachanwalt_gewerblicher Rechtsschutz Marke_Anwalt__Bottrop_Bremerhafen_Fürth_Remscheid_Reutlingen_Moers_Koblenz_Erlangen_Trier_Salzgitter_Siegen_Jena_Hildesheim_Cottbus_Gera_Wilhelmshaven_Delmenhorst_Lüneburg_Hameln_Wolfenbüttel_Nordhorn Markenrechtler Markenanwalt Marke schützen name patentieren 3d marke bildmarke jingle slogan schutz markenrechtliche Abmahnung Markenwiderspruch Marke verletzt Anwalt EUIPO Unionsmarke Unionsmarke schützen zurück| Markenanmeldung_Markenschutz_Cuxhaven_Emden_Lingen_Peine_Melle_Stade_Goslar_Neustadt_Zürich_Genf_Bern_Basel_Lausanne_Winterthur_St_Gallen_Luzern_Lugano_Biel_Thun_Schaffhausen_Chur_Wien_Graz_Linz_Innsbruck_Salzburg_Klagenfurt_Villach_Wels_St_Pölten_Dornbirn_Steyr_Feldkirch_Bregenz Marke eintragung Name schützen lassen beim DPMA EU-Marke europäische Marke deutsche Marke Markenregister Markenrecherche Markensuche Markenrecherchen Markenverletzung Patentanwalt Markenanwalt Markenpiraterie Grenzbeschlagnahme Online-Anfrage