Markenkaufvertrag-MusterDas Muster für einen Markenkaufvertrag können Sie mit dem jeweiligen Hinweis und Link auf uns kostenfrei kopieren und auf Ihre Bedürfnisse anpassen. Einzige Voraussetzung für jene kostenfreie Gestattung ist, dass Sie im Impressum Ihres Interauftritts folgenden Link hinterlegen: “Markenrecht von horak Rechtsanwälte, www.diemarkenrechtler.de “. Statt des Impressums können Sie in Absprache mit uns auch einen anderen Ort sowie einen angepassten Wortlaut des Links wählen. Bitte schicken Sie uns hierzu eine Mail an info@diemarkenrechtler.de . Musterverträge können eine anwaltliche Individualerstellung oder Anpassung nicht ersetzen. Daher sind die Vertragsmuster hier nicht für einen konkreten Einzelfall wiedergegeben. Sie ersetzen keine (fach-)anwaltliche Vertragsgestaltung. Es kann auch keine Gewähr/ Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder auch nur Aktualität übernommen werden. Denn die rechtlichen Rahmenbedingungen (Gesetze, Rechtsprechung usw.) ändern sich ständig. Wir stellen Ihnen gerne auf Ihre Bedürfnisse genau individualisierte Vertragswerke zusammen. Dies können wir zu durchaus günstigen Pauschalen (ab 89 EUR) anbieten. Markenkaufvertrag - nachstehend Verkäufer genannt - und - nachstehend Käuferin genannt - Präambel Der … ist Inhaber der deutschen Marke Nr. DE…, die am … für Waren der Klassen angemeldet und am … eingetragen wurde. Die … beabsichtigt … und ist an einem Erwerb der Marke … für die Waren der Klasse … des … interessiert. Daher vereinbaren die Vertragspartner folgende Regelungen: § 1 Vertragsgegenstand Der Verkäufer verkauft der Käuferin die deutsche Wortmarke, nachstehend Vertragsrecht genannt, …. Die Marke ist in Kraft. Inhaberin ist …. Ein Registerauszug der Marke ist als Anlage 1 beigefügt. § 2 Weitere Pflichten des Verkäufers 1. Der Verkäufer übergibt der Käuferin mit Vertragsunterzeichnung sämtliche in ihrem Besitz befindlichen, das Vertragsrecht betreffenden Unterlagen, insbesondere den Schriftverkehr mit dem Deutschen Patent- und Markenamt und sonstigen Dritten bezüglich des Rechtsbestandes des Vertragsrechtes.
2. Der Verkäufer verpflichtet sich gegenüber der Käuferin, jederzeit vollständige Auskünfte über Art, Zeitraum und Umfang der Benutzung der Vertragsmarke zu erteilen, sowie entsprechende Beweismittel herauszugeben.
3. Der Verkäufer wird die Käuferin bei sämtlichen für die Übertragung des Vertragsrechtes erforderlichen Formalitäten, Anträgen etc. vollumfänglich und nach besten Kräften unterstützen und alle für etwaige Übertragungsmaßnahmen erforderlichen Mitwirkungshandlungen vornehmen. Insbesondere verpflichtet sich der Verkäufer, die für die Umschreibung des in § 1 genannten Rechtes beim Deutschen Patent- und Markenamt auf die Käuferin die erforderlichen Umschreibungsbewilligungen zu erteilen und den Nachweis für die Vertretungsberechtigung zu übergeben.
4. Der Verkäufer wird weder den Rechtsbestand des Vertragsrechtes oder entsprechender Neuanmeldungen angreifen, noch Dritte bei Angriffen gegen das Schutzrecht unterstützen.
5. Der Verkäufer wird keine dem Vertragsrechten entsprechenden oder mit diesem verwandten neuen Schutzrechte anmelden oder auf anderem Wege versuchen zu erwerben.
6. Für den Fall eines Angriffes seitens Dritter auf das Vertragsrecht wird der Verkäufer die Käuferin bei der Verteidigung mit allen notwendigen Informationen insbesondere allen Mitteln zur Glaubhaftmachung der Benutzung ausstatten und die Käuferin nach besten Kräften bei der Verteidigung unterstützen.
7. Für den Fall, dass die Käuferin gegen dritte Verletzer des Vertragsrechtes vorgehen will, wird der Verkäufer die Käuferin auch dabei vollumfänglich unterstützen.
§ 3 Gewährleistung Der Verkäufer sichert in Form eines selbstständigen Garantieversprechens folgendes zu, dass die unter § 1 genannte Marke besteht und im uneingeschränkten Eigentum der Verkäuferin steht und nicht mit irgendwelchen Rechten Dritter belastet ist,
dass ihm Rechtsmängel am Vertragsrecht nicht bekannt sind. Insbesondere versichert er, dass ihm mit der in § 1 genannten Marke verwechslungsfähige Marken oder sonstige Kennzeichnungsrechte nicht bekannt sind.
dass er keine Lizenzen, auch keine Duldungslizenzen am Vertragsrecht zugunsten Dritter erteilt hat.
dass keine Abgrenzungsvereinbarungen oder Vorrechtsvereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsrecht abgeschlossen worden sind.
dass das Vertragsrecht nicht auf Dritte übertragen wurden, kein Löschungsantrag angedroht oder gestellt und keine Löschungsklage angedroht oder erhoben ist.
§ 4 Kaufpreis und Kosten Der von der Käuferin an den Verkäufer zu zahlenden Kaufpreis beträgt 100.000,-- EUR (zzgl. derzeit gültiger Mehrwertsteuer).
Die mit der Umschreibung des Vertragsrechtes verbundenen Kosten sowie die Kosten und Gebühren für die Aufrechterhaltung des Vertragsrechtes nach Abschluß dieses Vertrages trägt die Käuferin.
Der Kaufpreis für das Vertragsrecht in Höhe von 100.000.-- EUR ist drei Wochen nach Vertragsunterzeichnung fällig, frühestens jedoch nach Abgabe sämtlicher erforderlichen Übertragungserklärungen in Bezug auf die in § 1 genannte Marke und der Herausgabe sämtlicher Unterlagen gemäß § 2 fällig.
§ 5 Allgemeine Regelungen Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen Regelungen wirtschaftlich möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Im Falle der Unwirksamkeit eines oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind die für Düsseldorf zuständigen Gerichte.
Ort, ................... Ort, ..................... ............................................. ............................................... ) Anlagen 1 |