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Internationales Markenrecht

Das internationale Markenrecht bietet durch Abkommen und Regelungen die Möglichkeit, Marken über Ländergrenzen hinweg zu schützen. Diese Systeme erleichtern die Markenregistrierung in mehreren Staaten und setzen Standards für den Markenschutz.

Madrider Markenabkommen, Trips und internationale Abkommen im Markenrecht

Die nachfolgenden Regelungen sind international von Bedeutung.


I. Regelungen des internationalen Markenrechts

1. Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (MMA)

  • Inhalte des MMA:
    • Erlaubt die internationale Registrierung einer Marke bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).
    • Die Marke muss in einem Ursprungsstaat eingetragen sein, bevor sie international registriert werden kann.
    • Die internationale Marke gilt in allen Vertragsstaaten, die der Anmeldung zugestimmt haben.
    • Die Registrierung erfolgt auf Grundlage eines einzigen Antrags, einer Sprache (Französisch) und einer Gebühr.

2. Protokoll zum Madrider Abkommen (PMMA)

  • Inhalte des Protokolls:
    • Ergänzt und modernisiert das MMA:
      • Zulässt Markenanmeldungen auf Grundlage einer nationalen Anmeldung (nicht nur einer Eintragung).
      • Gestattet die Benutzung mehrerer Sprachen (Französisch, Englisch, Spanisch).
      • Bietet flexiblere Fristen für Eintragungen und Verlängerungen.
      • Die Ablehnung durch einen Staat beeinträchtigt den Schutz in anderen Staaten nicht.


II. Geltungsbereiche des MMA und PMMA

  1. Staaten des Madrider Abkommens (MMA):

    • Einige der wichtigsten Vertragsstaaten des MMA:
      • Deutschland, Frankreich, Schweiz, Österreich, Italien, Russland.
    • Einschränkung: Viele moderne Wirtschaftsnationen (z. B. USA, China, Japan) sind nicht Mitglied.
  2. Staaten des Madrider Protokolls (PMMA):

    • Deutlich größere Reichweite:
      • Alle EU-Mitgliedstaaten, USA, Japan, China, Südkorea, Australien, Kanada, Indien, Brasilien und viele weitere Staaten.
    • Das Protokoll wird mittlerweile von den meisten Ländern akzeptiert.
  3. Verhältnis MMA und PMMA:

    • Markenanmeldungen können in Staaten erfolgen, die entweder dem MMA, dem PMMA oder beiden Abkommen angehören.
    • Staaten, die nur dem Protokoll angehören, können Marken nicht über das ursprüngliche MMA schützen.


III. TRIPS-Abkommen (Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums)

Inhalte:

Das TRIPS-Abkommen ist ein weltweiter Standard für geistige Eigentumsrechte, der 1994 durch die Welthandelsorganisation (WTO) eingeführt wurde. Es enthält spezifische Regelungen zum Markenrecht:

  1. Definition von Marken (Art. 15):

    • Alle Zeichen, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer unterscheiden können, sind markenfähig.
    • Mitgliedsstaaten dürfen verlangen, dass Zeichen grafisch darstellbar sind.
  2. Markenrechte (Art. 16):

    • Der Markeninhaber hat das exklusive Recht, Dritten die Nutzung der Marke ohne Zustimmung zu untersagen.
    • Der Schutz erstreckt sich auf identische oder ähnliche Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren, wenn Verwechslungsgefahr besteht.
  3. Schutzdauer (Art. 18):

    • Marken müssen mindestens für 7 Jahre geschützt sein und unbegrenzt verlängerbar sein.
  4. Nutzungspflicht (Art. 19):

    • Markenrechte können angefochten werden, wenn eine Marke über einen bestimmten Zeitraum nicht benutzt wird (z. B. 3–5 Jahre).
  5. Geographische Ausdehnung:

    • Schutz in allen WTO-Mitgliedsstaaten, sofern diese TRIPS in nationales Recht umgesetzt haben.
  6. Verhältnis zu anderen Abkommen (Art. 2):

    • TRIPS baut auf bestehenden Abkommen wie der Pariser Verbandsübereinkunft auf und ergänzt diese.


IV. Weitere Abkommen mit Bezug zum Markenrecht

1. Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ)

  • Inhalt:

    • Regelt den Schutz gewerblicher Schutzrechte, einschließlich Marken.
    • Kernpunkte:
      • Prioritätsrecht: Anmeldung in einem Mitgliedsland gewährt innerhalb von 6 Monaten Priorität in anderen Ländern.
      • Schutz bekannter Marken auch ohne Registrierung.
      • Verbot irreführender Angaben.
  • Mitglieder:

    • Ãœber 170 Länder, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, USA, China, Indien, Australien, Brasilien.


2. Nizza-Abkommen über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen

  • Inhalt:

    • Führt eine einheitliche Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für Markenanmeldungen ein.
    • Aktuell umfasst es 45 Klassen:
      • Klassen 1–34: Waren (z. B. Klasse 3 für Kosmetika, Klasse 30 für Lebensmittel).
      • Klassen 35–45: Dienstleistungen (z. B. Klasse 41 für Bildungsdienstleistungen, Klasse 43 für Gastronomie).
  • Mitglieder:

    • Fast alle Staaten, die auch MMA oder PMMA angehören.


3. Genfer Akte zum Lissabonner Abkommen

  • Inhalt:

    • Regelt den Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen.
    • Ermöglicht internationalen Schutz, z. B. für „Champagner“ oder „Parmesan“.
  • Mitglieder:

    • EU, Schweiz, Vietnam, Nordmazedonien und weitere Staaten.


4. WIPO-Markenagenda

  • Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) bietet zahlreiche Programme und Richtlinien zur Förderung eines globalen Markenschutzes, darunter:
    • Das Global Brand Database-System zur Recherche bestehender Marken.
    • Internationale Harmonisierung von Markenrichtlinien.


Zusammenfassung der internationalen Markenregelungen

Abkommen/Verordnung

Inhalt

Geltungsbereich

Madrider Abkommen (MMA)

Internationale Registrierung von Marken auf Basis nationaler Eintragungen.

Begrenzte Staaten, v. a. Europa.

Protokoll zum Madrider Abkommen

Moderne Ergänzung mit breiterer Anwendung und flexiblen Anforderungen.

Weltweit verbreitet.

TRIPS-Abkommen

Weltweite Mindeststandards für Markenrechte, Schutz und Nutzungspflichten.

Alle WTO-Mitglieder.

Pariser Verbandsübereinkunft

Prioritätsrechte und Schutz bekannter Marken.

Weltweit.

Nizza-Abkommen

Einheitliche Klassifikation von Waren und Dienstleistungen.

Weltweit.

Genfer Akte (Lissabon-System)

Schutz geografischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen.

Beschränkter Mitgliederkreis.


Optimierung des internationalen Markenschutzes

  1. Kombinierte Nutzung:

    • Madrider Abkommen + Protokoll für umfassenden Schutz in mehreren Ländern.
    • TRIPS für globalen Schutz in WTO-Mitgliedstaaten.
  2. Frühzeitige Anmeldung:

    • Nutzung des Prioritätsrechts der PVÃœ.
  3. Monitoring und Durchsetzung:

    • Nutzung internationaler Datenbanken (z. B. WIPO Global Brand Database).
  4. Geografische Schutzstrategien:

    • Fokus auf Schlüsselmärkte (z. B. EU, USA, China) und Expansion über internationale Systeme.


Das internationale Markenrecht bietet ein umfassendes, aber komplexes System für globalen Markenschutz. Durch die Nutzung der verschiedenen Abkommen können Unternehmen ihre Marken effizient und kostensparend schützen.

 

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