Markenentwicklungsvertrag
Zwischen: [Name des Auftraggebers] [Adresse] [USt-ID-Nummer](im Folgenden „Auftraggeber“ genannt)und[Name des Entwicklers] [Adresse] [USt-ID-Nummer](im Folgenden „Entwickler“ genannt) wird folgender Vertrag geschlossen:
PräambelDer Auftraggeber beauftragt den Entwickler, eine Marke (einschließlich Name, Logo und/oder weiterer Kennzeichen) zu entwickeln, die den Anforderungen des Auftraggebers entspricht. Der Entwickler verpflichtet sich, eine rechtlich einwandfreie und schutzfähige Marke zu schaffen und für deren Rechtefreiheit einzustehen. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien.
§ 1 Vertragsgegenstand- Der Entwickler verpflichtet sich, im Auftrag des Auftraggebers eine Marke zu entwickeln, die für [Produkt/Dienstleistung, z. B. „elektronische Geräte“] genutzt werden soll.
- Der Vertragsgegenstand umfasst:
- Die Konzeption eines Namens,
- Die Gestaltung eines Logos,
- Optional: Die Erstellung zusätzlicher Markenbestandteile (z. B. Slogans, Designs).
- Ziel ist die Entwicklung einer schutzfähigen und rechtskonformen Marke, die den Anforderungen des Auftraggebers entspricht.
§ 2 Leistungen des EntwicklersMarkenentwicklung: - Der Entwickler verpflichtet sich, mindestens [z. B. 3] Vorschläge für Marken (Name und Logo) zu erstellen.
- Die Vorschläge müssen schutzfähig, rechtlich einwandfrei und eindeutig unterscheidungskräftig sein.
Rechteprüfung: - Der Entwickler führt eine umfassende Recherche nach bestehenden Marken durch, um sicherzustellen, dass die vorgeschlagenen Marken keine Rechte Dritter verletzen.
- Die Recherche umfasst:
- Nationale und internationale Markenregister (z. B. DPMA, EUIPO, WIPO),
- Internet- und Handelsregistereinträge.
Dokumentation: - Der Entwickler stellt dem Auftraggeber eine schriftliche Dokumentation der Rechercheergebnisse zur Verfügung.
Beratung: - Der Entwickler berät den Auftraggeber bei der Auswahl der Marke und gibt Empfehlungen zur Eintragung in Markenregister.
§ 3 Rechte und Pflichten des Auftraggebers- Anforderungen:
- Der Auftraggeber definiert die Anforderungen an die Marke (z. B. Zielgruppe, Zweck, gewünschte Eigenschaften).
- Mitwirkung:
- Der Auftraggeber stellt dem Entwickler notwendige Informationen und Materialien zur Verfügung, die für die Entwicklung der Marke erforderlich sind.
- Prüfung:
- Der Auftraggeber prüft die vom Entwickler erstellten Vorschläge und gibt eine Auswahl schriftlich frei.
§ 4 Rechteübertragung- Urheber- und Nutzungsrechte:
- Mit der vollständigen Zahlung der Vergütung überträgt der Entwickler alle Rechte an der entwickelten Marke (einschließlich Urheberrechte und Nutzungsrechte) auf den Auftraggeber.
- Geografischer Geltungsbereich:
- Die Rechteübertragung gilt weltweit.
- Ausschließlichkeit:
- Der Entwickler garantiert, dass die Rechte an der entwickelten Marke ausschließlich dem Auftraggeber zustehen und nicht an Dritte abgetreten wurden oder werden.
§ 5 Gewährleistung und HaftungGewährleistung der Rechtefreiheit: - Der Entwickler gewährleistet, dass die entwickelten Marken keine Rechte Dritter (z. B. Markenrechte, Urheberrechte, Namensrechte) verletzen.
- Sollten Dritte Ansprüche geltend machen, verpflichtet sich der Entwickler, den Auftraggeber von allen Ansprüchen freizustellen.
Haftung für Markenverletzungen: - Der Entwickler haftet für alle Schäden, die dem Auftraggeber durch die Verletzung von Rechten Dritter entstehen, einschließlich:
- Gerichtskosten,
- Schadenersatzforderungen,
- Kosten für die Änderung oder Neuentwicklung der Marke.
- Die Haftung des Entwicklers ist auf [z. B. das Doppelte der Vergütung] begrenzt, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Ausschluss der Haftung: - Der Entwickler haftet nicht für Ansprüche, die aus einer unzulässigen Nutzung der Marke durch den Auftraggeber resultieren (z. B. falsche Produktkennzeichnung).
§ 6 Vergütung- Vergütungshöhe:
- Der Auftraggeber zahlt dem Entwickler für die Leistungen eine Vergütung in Höhe von [Betrag].
- Zahlungsmodalitäten:
- [z. B. 50 % bei Vertragsabschluss, 50 % nach Ãœbergabe der Ergebnisse].
- Zusatzkosten:
- Eventuelle Zusatzkosten für externe Dienstleistungen (z. B. Datenbankabfragen, Rechtsberatung) trägt der Auftraggeber, sofern diese vorher schriftlich genehmigt wurden.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung- Laufzeit:
- Der Vertrag endet mit der Übergabe und Abnahme der entwickelten Marke sowie der vollständigen Bezahlung der Vergütung.
- Kündigung:
- Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
- Bei Kündigung vor Abschluss des Projekts werden die bis dahin erbrachten Leistungen vergütet.
§ 8 Vertraulichkeit- Der Entwickler verpflichtet sich, alle Informationen des Auftraggebers, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln.
- Diese Verpflichtung gilt auch über die Vertragslaufzeit hinaus für einen Zeitraum von [z. B. 5 Jahren].
§ 9 Schlussbestimmungen- Rechtswahl:
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand:
- Für Streitigkeiten ist das Gericht am Sitz des Auftraggebers zuständig.
- Salvatorische Klausel:
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
- Änderungen:
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
Unterschriften: Auftraggeber: [Name, Unterschrift, Datum] Entwickler: [Name, Unterschrift, Datum] |