Internationale Marken, EU-Marken (Unionsmarken) und nationale AuslandsmarkenEs ist möglich, innerhalb von 6 Monaten nach Anmeldung einer deutschen Marke, den Markenschutz auf weitere Länder auszudehnen und dabei den Anmeldetag der deutschen Marke auch in diesen Ländern zu sichern. Unabhängig hiervon können internationale Markenanmeldungen mit deutscher Basismarke bei dem Internationalen Markenamt (angesiedelt bei der WIPO/OMPI, Weltorganisation für gewerblichen Rechtsschutz) nach dem sog. "Madrider Marken-Abkommen (MMA)" und dem später vereinbarten sog "Protokoll (PMMA)" erfolgen. Zudem können europaweite Markenanmeldungen sowie nationale Auslandsanmeldungen ausgebracht werden. 1. Internationale Markenanmeldungen (IR-Marken):Den obigen Abkommen (MMA und/oder PMMA) gehören die nachstehend genannten Länder an. Durch eine Anmeldung bei der WIPO/OMPI (Weltorganisation für gewerblichen Rechtsschutz) können wir den Schutz einer (zumeist deutschen) Basismarke auf diese Länder erweitern. Mit dieser Aufstellung möchten wir Ihnen als Anmelder die Möglichkeit geben, die für die notwendige Schutzausdehnung Ihrer Marke in Frage kommenden Länder einzeln durch Ankreuzen selbst zu bestimmen.
AG Antigua and Barbuda AL Albania AM Armenia AT Austria AU Australia** AZ Azerbaijan BA Bosnia and Herzegovina BG Bulgaria BT Bhutan BX Benelux BY Belarus (Weißrussland) CH Switzerland CN China CU Cuba CZ Czech Republic DK Denmark** DZ Algeria EE Estonia** EG Egypt ES Spain FI Finland** FR France GB United Kingdom** | GE Georgia** GR Greece** HR Croatia HU Hungary IE Ireland IS Iceland** IT Italy JP Japan** KE Kenya KG Kyrgyzstan KP Democratic People’s Republic of Korea KZ Kazakhstan LI Liechtenstein LR Liberia LS Lesotho LT Lithuania LV Latvia MA Morocco MC Monaco MD Rep. of Moldova MK The former Yugoslav Rep. of Macedonia MN Mongolia | MZ Mozambique NO Norway** PL Poland PT Portugal RO Romania RU Russian Federation SD Sudan SE Sweden** SG Singapore** SI Slovenia SK Slovakia SL Sierra Leone SM San-Marino SZ Swaziland TJ Tajikistan TM Turkmenistan** TR Turkey UA Ukraine US USA UZ Uzbekistan VN Viet Nam YU Yougoslavia ZM Zambia |
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Die Grundamtsgebühr für eine Internationale Anmeldung beträgt für 3 Klassen 653,-- Sfr. (= ca € 445 ). Ab der 4. Klasse erhöhen sich die Amtsgebühren um 73,-- Sfr. pro Klasse. Für jedes Land, auf das sich der Schutz der Marke erstrecket, entstehen weitere Amtsgebühren von 73,-- Sfr. Die amtliche Gebühr für das Einreichen über das Deutsche Patent- und Markenamt beträgt € 180. Für die mit "**" gekennzeichneten Länder sind zurzeit individuelle Gebühren (verschieden von Land zu Land) von 112,-- bis 1.337,--Sfr., sowie Klassengebühren von 15,-- bis 1.262,-- Sfr. fällig. Unsere Gebühren können Sie entweder unserem Leistungsverzeichnis entnehmen oder nach Rücksendung dieses Formulars durch uns ( einschliesslich Amtsgebühren) berechnen lassen. Die fett und unterstrichen gedruckten Länder sind zurzeit nur dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen zugehörig, die kursiv gedruckten Länder sind nur dem Madrider Markenabkommen zugehörig. Alle anderen Länder sind beiden Abkommen (MMA + PMMA) zugehörig. 2. Unionsmarken (EU-Marken, CTM):Mit der Anmeldung einer EU-Marke bei dem Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante, Spanien, kann der Markenschutz in allen 27 Ländern der Europäischen Union begehrt werden. Zur EU gehören derzeit: Luxemburg, Niederlande, Belgien, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Irland, Österreich, Portugal, Spanien, Schweden, Zypern, Bulgarien, Slowakische Republik, Slowenien, Estland, Ungarn, Lettland, Littauen, Malta, Polen, Tschechische Republik.. Bitte beachten Sie für den Fall einer eher deutschsprachigen Marke, dass die Schweiz nicht Mitglied der EU ist und daher in der Regel eine internationale Registrierung nach Ziffer 1 dieses Formulars sinnvoller ist. Die Amtsgebühr für die Anmeldung einer EU-Marke in 3 Klassen beträgt 1050,-- € (bei elektronischer Anmeldung). Unsere Gebühren können Sie entweder unserem Leistungsverzeichnis entnehmen oder nach Rücksendung dieses Formulars durch uns ( einschliesslich Amtsgebühren) berechnen lassen. Die EU ist Mitglied des PMMA. Im Allgemeinen empfiehlt sich für eine europaweite Anmeldung eine nationale Basismarke nebst Internationalisierung als IR-Marke mit Bestimmungsregion EU und Schweiz. 3. Nationale Marken im Ausland:Für Länder, die in den o. g. Abkommen nicht enthalten sind (z. B. USA bis 01. Nov. 2003, seit 2. 11. 2003 Mitglied des PMMA), müssen nationale Anmeldungen unter Einschaltung von Auslandsvertretern erfolgen. Wir verfügen über weltweite Kontakte. Die hierbei entstehenden Kosten sind allerdings von Land zu Land sehr unterschiedlich und müssen individuell ggf. erfragt werden. Auskünfte hierzu erteilen wir gern. |