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Fax +49.511.35 73 56-29
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Franchisevertrag

Zwischen:
[Name des Franchisegebers]
[Adresse]
[USt-ID-Nummer]

(im Folgenden „Franchisegeber“ genannt)

und

[Name des Franchisenehmers]
[Adresse]
[USt-ID-Nummer]

(im Folgenden „Franchisenehmer“ genannt)

wird folgender Franchisevertrag geschlossen:


Präambel

Der Franchisegeber ist Inhaber der Marke [Markenname] und eines erfolgreichen Geschäftskonzepts, das unter dieser Marke betrieben wird. Der Franchisenehmer erhält das Recht, diese Marke sowie das Geschäftskonzept unter Einhaltung der vertraglich geregelten Bedingungen zu nutzen. Ziel des Vertrags ist die Förderung des gemeinsamen Erfolgs durch eine einheitliche Markenpräsenz und Geschäftspraxis.


§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Der Franchisegeber gewährt dem Franchisenehmer das Recht, die Marke [Markenname] sowie das damit verbundene Geschäftskonzept zu nutzen.
  2. Der Franchisenehmer ist berechtigt, unter der Marke Waren und Dienstleistungen der folgenden Kategorien anzubieten: [Beschreibung der Produkte/Dienstleistungen].
  3. Dieses Recht umfasst die Nutzung der Marke, der Logos, der Geschäftsausstattung sowie der Marketing- und Werbematerialien.


§ 2 Vertragsdauer

  1. Der Vertrag tritt am [Datum] in Kraft und gilt für eine Dauer von [z. B. 5 Jahren].
  2. Eine Verlängerung ist möglich, wenn keine der Parteien den Vertrag spätestens [z. B. 6 Monate] vor Ablauf schriftlich kündigt.


§ 3 Lizenzregelungen

  1. Der Franchisegeber erteilt dem Franchisenehmer eine nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Marke [Markenname].
  2. Der Franchisenehmer darf die Marke nur im Rahmen des Vertrags und ausschließlich für die im Vertrag beschriebenen Tätigkeiten nutzen.
  3. Alle Nutzungsrechte an der Marke verbleiben beim Franchisegeber.


§ 4 Qualitätsvereinbarung

  1. Der Franchisenehmer verpflichtet sich, die im Handbuch des Franchisegebers festgelegten Qualitätsstandards einzuhalten.
  2. Der Franchisegeber hat das Recht, die Einhaltung der Qualitätsstandards regelmäßig zu überprüfen. Der Franchisenehmer gewährt hierzu Zugang zu den Geschäftsräumen und Unterlagen.
  3. Der Franchisenehmer verpflichtet sich, Mängel, die im Rahmen von Audits festgestellt werden, innerhalb von [z. B. 30 Tagen] zu beheben.


§ 5 Garantievereinbarung

  1. Der Franchisenehmer garantiert, dass er die Marke und das Geschäftskonzept ausschließlich für die im Vertrag vereinbarten Zwecke verwendet.
  2. Der Franchisegeber garantiert, dass die Marke frei von Rechten Dritter ist, die die Nutzung durch den Franchisenehmer einschränken könnten.
  3. Beide Parteien garantieren, keine Handlungen vorzunehmen, die den Ruf der Marke oder des Geschäftskonzepts schädigen könnten.


§ 6 Nichtangriffsklausel

  1. Der Franchisenehmer verpflichtet sich, keine Ansprüche auf die Marke oder sonstige Kennzeichen des Franchisegebers geltend zu machen.
  2. Der Franchisenehmer verzichtet darauf, ähnliche oder verwechslungsfähige Marken oder Kennzeichen während und nach Beendigung des Vertrags anzumelden.
  3. Der Franchisegeber verpflichtet sich, keine Konkurrenztätigkeiten im definierten Vertragsgebiet des Franchisenehmers auszuführen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.


§ 7 Freistellungsklausel

  1. Der Franchisenehmer stellt den Franchisegeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von gesetzlichen Vorschriften, Vertragsbedingungen oder der Markenrichtlinien durch den Franchisenehmer resultieren.
  2. Die Freistellung umfasst auch alle Kosten für Rechtsverteidigung, Schadensersatz und sonstige Ansprüche.


§ 8 Pflichten des Franchisegebers

  1. Der Franchisegeber verpflichtet sich:
    • Schulungen und Fortbildungen für den Franchisenehmer und dessen Personal anzubieten,
    • Werbematerialien bereitzustellen,
    • die Marke zu pflegen und vor Angriffen Dritter zu schützen.
  2. Der Franchisegeber unterstützt den Franchisenehmer bei der Umsetzung des Geschäftskonzepts und bietet technische sowie organisatorische Hilfe an.


§ 9 Pflichten des Franchisenehmers

  1. Der Franchisenehmer verpflichtet sich:
    • Die Marke und das Geschäftskonzept ausschließlich im Vertragsgebiet zu nutzen,
    • Alle Anweisungen des Franchisegebers zur Nutzung der Marke zu befolgen,
    • Regelmäßig über Geschäftsentwicklung und Umsätze zu berichten.
  2. Der Franchisenehmer trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften in seinem Betrieb.


§ 10 Vergütung

  1. Der Franchisenehmer zahlt an den Franchisegeber:
    • Eine einmalige Lizenzgebühr in Höhe von [Betrag],
    • Laufende Lizenzgebühren in Höhe von [z. B. 5 %] des monatlichen Nettoumsatzes.
  2. Die Lizenzgebühren sind jeweils bis zum [z. B. 15. des Folgemonats] zu zahlen.


§ 11 Haftung

  1. Der Franchisegeber haftet nicht für wirtschaftliche Verluste des Franchisenehmers, die aus der Nutzung des Geschäftskonzepts oder der Marke resultieren, es sei denn, der Franchisegeber handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
  2. Der Franchisenehmer haftet für alle Schäden, die durch seine Verstöße gegen diesen Vertrag entstehen, einschließlich Rufschädigung der Marke.
  3. Beide Parteien vereinbaren eine Haftungsobergrenze von [z. B. dem dreifachen Jahresumsatz], ausgenommen Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.


§ 12 Vertragsbeendigung

  1. Der Vertrag kann ordentlich mit einer Frist von [z. B. 6 Monaten] zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.
  2. Eine außerordentliche Kündigung ist möglich bei:
    • Schwerwiegenden Verstößen gegen die Qualitätsvereinbarung,
    • Zahlungsverzug von mehr als [z. B. 60 Tagen],
    • Rufschädigung der Marke.
  3. Nach Beendigung des Vertrags hat der Franchisenehmer:
    • Die Nutzung der Marke und des Geschäftskonzepts unverzüglich einzustellen,
    • Alle Unterlagen, Werbematerialien und geschützten Informationen zurückzugeben.


§ 13 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln, auch über die Vertragslaufzeit hinaus.


§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand: Für Streitigkeiten ist das Gericht am Sitz des Franchisegebers zuständig.
  3. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.


Unterschriften:
Franchisegeber:
[Name, Unterschrift, Datum]

Franchisenehmer:
[Name, Unterschrift, Datum]

 

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