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Musterverträge im Markenrecht

Einige im Markenrecht typische Musterverträge haben wir nachfolgend zusammengestellt. Diese Muster können Sie mit dem jeweiligen Hinweis und Link auf uns kostenfrei kopieren und auf Ihre Bedürfnisse anpassen.

Einzige Voraussetzung für jene kostenfreie Gestattung ist, dass Sie im Impressum Ihres Interauftritts folgenden Link hinterlegen: “Markenrecht von horak Rechtsanwälte, www.diemarkenrechtler.de “. Statt des Impressums können Sie in Absprache mit uns auch einen anderen Ort sowie einen angepassten Wortlaut des Links wählen. Bitte schicken Sie uns hierzu eine Mail an info@diemarkenrechtler.de .

Musterverträge können eine anwaltliche Individualerstellung oder Anpassung nicht ersetzen. Daher sind die Vertragsmuster hier nicht für einen konkreten Einzelfall wiedergegeben. Sie ersetzen keine (fach-)anwaltliche Vertragsgestaltung. Es kann auch keine Gewähr/ Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder auch nur Aktualität übernommen werden. Denn die rechtlichen Rahmenbedingungen (Gesetze, Rechtsprechung usw.) ändern sich ständig.

Wir stellen Ihnen gerne auf Ihre Bedürfnisse genau individualisierte Vertragswerke zusammen. Dies können wir zu durchaus günstigen Pauschalen (ab 89 EUR) anbieten.

Nachfolgend finden Sie diese markenrechtlichen Musterverträge:

:
Abgrenzungsvereinbarung
Entwicklungsvertrag
Franchisevertrag
Kooperationsvertrag
Marken-Kaufvertrag
Markenlizenzvertrag
Vorrechtsvereinbarung
Werbeagenturvertrag CI

 

Im Kennzeichenrecht, insbesondere im Bereich von Marken, Firmennamen, geografischen Angaben und anderen geschützten Kennzeichen, existieren verschiedene Arten von Verträgen. Diese Verträge regeln die Nutzung, den Schutz, die Übertragung und die wirtschaftliche Verwertung von Kennzeichenrechten. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Musterverträge im Kennzeichenrecht:


1. Lizenzverträge

Lizenzverträge regeln die Überlassung von Kennzeichenrechten zur Nutzung durch Dritte.

Inhalte eines Lizenzvertrags:

  1. Gegenstand:
    • Beschreibung der lizenzierten Kennzeichen (Marke, Firmenname, geografische Angabe).
  2. Nutzungsumfang:
    • Exklusivlizenz: Nur der Lizenznehmer darf das Kennzeichen nutzen.
    • Nicht-exklusive Lizenz: Mehrere Lizenznehmer dürfen das Kennzeichen nutzen.
  3. Geografischer Geltungsbereich:
    • Festlegung der Länder/Regionen, in denen das Kennzeichen genutzt werden darf.
  4. Vergütung:
    • Lizenzgebühr (einmalig oder laufend, z. B. Umsatzbeteiligung).
  5. Pflichten des Lizenznehmers:
    • Qualitätssicherung der Produkte/Dienstleistungen, die unter dem Kennzeichen vertrieben werden.
  6. Laufzeit und Kündigung:
    • Vertragsdauer und Regelungen zur vorzeitigen Kündigung.

Beispiel:

Ein Unternehmen erteilt einem Partner die Lizenz, eine Marke wie „EcoLife“ für Lebensmittel in Deutschland und Österreich zu verwenden, gegen eine jährliche Lizenzgebühr von 10 % des Umsatzes.


2. Kaufverträge

Kaufverträge regeln die Übertragung von Kennzeichenrechten (z. B. Marken, Firmennamen).

Inhalte eines Kaufvertrags:

  1. Gegenstand:
    • Identifizierung der zu übertragenden Kennzeichenrechte.
    • Prüfung der bestehenden Eintragungen im Markenregister.
  2. Kaufpreis:
    • Vereinbarung über die Höhe des Kaufpreises und Zahlungsmodalitäten.
  3. Haftung:
    • Gewährleistung des Verkäufers für Rechtsmängel (z. B. dass keine Widersprüche oder Ansprüche Dritter bestehen).
  4. Ãœbertragung:
    • Vereinbarung, dass die Rechte im Markenregister umgeschrieben werden.
  5. Nachvertragliche Pflichten:
    • Verpflichtung, das Kennzeichen nicht mehr zu verwenden.

Beispiel:

Ein Start-up kauft die Marke „GreenTech“ für Solaranlagen von einem Wettbewerber für 50.000 Euro.


3. Franchiseverträge

Franchiseverträge erlauben es einem Franchise-Nehmer, ein Kennzeichen (z. B. Marke, Unternehmenskonzept) in einem definierten Rahmen zu nutzen.

Inhalte eines Franchisevertrags:

  1. Kennzeichenrechte:
    • Marke, Name oder Logo, das Teil des Franchise-Systems ist.
  2. Nutzungskonzept:
    • Festlegung des Geschäftsmodells (z. B. Design, Marketingvorgaben, Produkte).
  3. Vergütung:
    • Einmalige Franchisegebühr und laufende Lizenzgebühren (z. B. Umsatzbeteiligung).
  4. Pflichten des Franchise-Gebers:
    • Schulungen, Marketingunterstützung, Schutz der Marke.
  5. Pflichten des Franchise-Nehmers:
    • Einhaltung der Standards, Werbung im Rahmen des Franchise-Konzepts.
  6. Vertragsdauer:
    • Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsbedingungen.

Beispiel:

Ein Restaurantbetreiber wird Franchise-Nehmer bei einer bekannten Fast-Food-Kette und zahlt 5 % Umsatzbeteiligung für die Nutzung der Marke.


4. Entwicklungsverträge

Entwicklungsverträge regeln die Entwicklung neuer Kennzeichen (z. B. Logos, Marken, Corporate Designs).

Inhalte eines Entwicklungsvertrags:

  1. Leistungsbeschreibung:
    • Entwicklung eines neuen Markenzeichens, Namens oder Designs.
  2. Vergütung:
    • Pauschale oder erfolgsabhängige Bezahlung.
  3. Urheberrechte:
    • Ãœbertragung aller Nutzungsrechte an den Auftraggeber.
  4. Geheimhaltung:
    • Vertraulichkeitsklauseln für den Entwicklungsprozess.
  5. Qualitätsanforderungen:
    • Spezifikationen und Standards, die das Ergebnis erfüllen muss.

Beispiel:

Eine Werbeagentur entwickelt eine Marke für ein neues Produkt eines Kunden, inklusive Logo, Namensfindung und Corporate Design.


5. Kooperationsverträge

Kooperationsverträge regeln die gemeinsame Nutzung von Kennzeichenrechten durch mehrere Unternehmen.

Inhalte eines Kooperationsvertrags:

  1. Kennzeichenrechte:
    • Klärung, wie das Kennzeichen (z. B. eine Marke) gemeinschaftlich genutzt wird.
  2. Nutzungsregelungen:
    • Aufteilung der geografischen Märkte oder Produkttypen.
  3. Kostenaufteilung:
    • Wer trägt die Kosten für Schutz, Werbung und Durchsetzung der Kennzeichenrechte?
  4. Kündigung:
    • Regelungen zur Beendigung der Kooperation und weiteren Nutzung des Kennzeichens.

Beispiel:

Zwei Unternehmen nutzen gemeinsam die Marke „EcoFood“ für unterschiedliche Produktkategorien (eines für Getränke, das andere für Snacks).


6. Abgrenzungsvereinbarungen

Abgrenzungsvereinbarungen regeln Konflikte zwischen ähnlichen Kennzeichen und schaffen klare Nutzungsgrenzen.

Inhalte einer Abgrenzungsvereinbarung:

  1. Kennzeichenrechte:
    • Definition der Rechte, die konfliktbehaftet sind.
  2. Nutzungsabgrenzung:
    • Klärung, wer welche Märkte, Regionen oder Produktgruppen bedienen darf.
  3. Verzichtserklärungen:
    • Vereinbarung, dass keine gegenseitigen Ansprüche geltend gemacht werden.
  4. Kostenteilung:
    • Regelung der Kosten für Rechtsstreitigkeiten oder Schutzmaßnahmen.

Beispiel:

Zwei Unternehmen mit ähnlichen Marken („GreenTech“ und „GreenTec“) vereinbaren, dass eines nur in Deutschland, das andere nur in Österreich tätig ist.


7. Nutzungsverträge für geografische Angaben

Nutzungsverträge regeln, wie geografische Angaben (z. B. „Champagner“) von mehreren Parteien verwendet werden dürfen.

Inhalte eines Nutzungsvertrags:

  1. Rechte und Pflichten:
    • Klärung, wer die geografische Angabe nutzen darf.
  2. Qualitätsanforderungen:
    • Festlegung der Produktions- und Qualitätsstandards.
  3. Lizenzgebühren:
    • Zahlungspflichten für die Nutzung der geografischen Angabe.
  4. Ãœberwachung:
    • Kontrollen, um Missbrauch zu verhindern.

Beispiel:

Ein Winzer aus der Champagne-Region schließt mit dem Schutzverband eine Vereinbarung, um „Champagner“ zu vermarkten.


8. Unterlassungs- und Vergleichsvereinbarungen

Diese Verträge regeln die Beilegung von Streitigkeiten über Kennzeichenrechte.

Inhalte:

  1. Unterlassung:
    • Verpflichtung einer Partei, ein Kennzeichen nicht mehr zu verwenden.
  2. Schadenersatz:
    • Vereinbarung über Entschädigungszahlungen.
  3. Vergleich:
    • Beilegung aller rechtlichen Ansprüche durch einen Vergleich.

Beispiel:

Ein Unternehmen verpflichtet sich, nach einer Abmahnung ein ähnliches Logo nicht mehr zu verwenden und zahlt Schadenersatz.


Zusammenfassung: Wichtige Musterverträge im Kennzeichenrecht

Vertragstyp

Zweck

Lizenzvertrag

Nutzung eines Kennzeichens gegen Gebühr.

Kaufvertrag

Ãœbertragung von Kennzeichenrechten.

Franchisevertrag

Nutzung eines Marken-/Unternehmenskonzepts.

Entwicklungsvertrag

Schaffung neuer Kennzeichen.

Kooperationsvertrag

Gemeinsame Nutzung eines Kennzeichens.

Abgrenzungsvereinbarung

Vermeidung von Konflikten bei ähnlichen Marken.

Nutzungsvertrag (geografisch)

Nutzung geschützter geografischer Angaben.

Unterlassungs-/Vergleichsvereinbarung

Beilegung von Rechtsstreitigkeiten.

Diese Verträge bieten rechtssichere Rahmenbedingungen für die Nutzung und Verwertung von Kennzeichen und gewährleisten eine klare Regelung der Rechte und Pflichten aller Beteiligten.

 

 

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