Kooperationsvertrag für die gemeinsame Nutzung mehrerer MarkenZwischen: [Name und Anschrift des ersten Markeninhabers] (im Folgenden „Markeninhaber A“ genannt)und[Name und Anschrift des zweiten Markeninhabers] (im Folgenden „Markeninhaber B“ genannt)und ggf. weiteren Vertragsparteien (falls zutreffend): [Name und Anschrift weiterer Markeninhaber] (im Folgenden gemeinsam als „Vertragspartner“ bezeichnet)
PräambelDie Vertragspartner besitzen die Marken [Marke A, Marke B, Marke C etc.] und streben eine Kooperation an, um die Marken gemeinsam zu nutzen, deren Marktpräsenz zu stärken und Synergien bei Vertrieb, Marketing und Schutz der Markenrechte zu schaffen. Ziel des Vertrags ist die klare Regelung der Rechte und Pflichten der Vertragspartner in Bezug auf die gemeinsame Nutzung und Verwaltung der Marken.
§ 1 Vertragsgegenstand- Die Vertragspartner vereinbaren die gemeinsame Nutzung der Marken:
- Marke A: [Beschreibung der Marke, z. B. Produktkategorie oder Dienstleistung],
- Marke B: [Beschreibung der Marke],
- Marke C (falls zutreffend): [Beschreibung].
- Ziel der Kooperation ist:
- Gemeinsame Vermarktung der Marken,
- Nutzung von Synergien im Vertrieb und Marketing,
- Schutz und Pflege der Markenrechte.
§ 2 Markenrechte- Eigentum:
- Die Markenrechte bleiben im alleinigen Eigentum des jeweiligen Markeninhabers.
- Der Vertrag berührt nicht die Eigentumsrechte der Vertragspartner an ihren Marken.
- Gemeinsame Nutzung:
- Die Vertragspartner dürfen die Marken der jeweils anderen Partei ausschließlich im Rahmen dieses Vertrags und der festgelegten Nutzungsbereiche verwenden.
- Schutz der Markenrechte:
- Die Vertragspartner verpflichten sich, die Markenrechte aktiv zu schützen und bei Markenverletzungen gemeinsam zu agieren.
- Neue Marken:
- Die Vertragspartner können gemeinsam neue Marken entwickeln und vereinbaren die Eigentums- und Nutzungsrechte daran separat.
§ 3 Nutzungsregelungen- Geografischer Geltungsbereich:
- Die Nutzung der Marken ist beschränkt auf folgende Märkte: [Liste der Länder oder Regionen].
- Produktkategorien:
- Marke A: Nutzung für [z. B. Getränke],
- Marke B: Nutzung für [z. B. Kleidung].
- Nutzungsbedingungen:
- Alle Produkte und Dienstleistungen, die unter den Marken vertrieben werden, müssen den Qualitätsanforderungen gemäß § 5 entsprechen.
- Unterlizenzen:
- Unterlizenzen an Dritte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung aller Vertragspartner erteilt werden.
§ 4 Vergütungsregelungen- Kostenaufteilung:
- Kosten für Marketing, Schutz und Pflege der Marken werden anteilig nach folgendem Schlüssel getragen: [z. B. jeweils 50 % für Markeninhaber A und B].
- Einnahmenverteilung:
- Einnahmen aus der Nutzung der Marken (z. B. Lizenzgebühren) werden entsprechend der vereinbarten Verteilung von [z. B. 60 % für Markeninhaber A, 40 % für Markeninhaber B] geteilt.
- Vergütungszahlungen:
- Die Abrechnung erfolgt quartalsweise.
§ 5 Qualitätsanforderungen- Qualitätsstandards:
- Alle unter den Marken vertriebenen Produkte und Dienstleistungen müssen den im Anhang [z. B. „Anhang A“] definierten Qualitätsstandards entsprechen.
- Qualitätskontrolle:
- Die Vertragspartner haben das Recht, die Einhaltung der Qualitätsstandards bei den jeweils anderen Vertragspartnern zu prüfen.
- Beanstandungen:
- Bei Verstößen gegen die Qualitätsstandards ist der betroffene Vertragspartner verpflichtet, die Mängel innerhalb von [z. B. 30 Tagen] zu beheben.
§ 6 Haftung und Freistellung- Haftung:
- Jeder Vertragspartner haftet für Schäden, die durch die schuldhafte Verletzung seiner Pflichten aus diesem Vertrag entstehen.
- Die Haftung ist auf [z. B. den dreifachen Jahresumsatz] begrenzt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Freistellung:
- Jeder Vertragspartner stellt die anderen Vertragspartner von Ansprüchen Dritter frei, die durch die unbefugte Nutzung der Marken oder Verstöße gegen diesen Vertrag entstehen.
§ 7 Konfliktvermeidung und Nichtangriffsklausel- Nichtangriff:
- Die Vertragspartner verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit und 2 Jahre danach keine gegen die Marken der anderen Partner gerichteten Ansprüche geltend zu machen.
- Streitbeilegung:
- Konflikte werden zunächst durch Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern gelöst.
- Falls keine Einigung erzielt wird, erfolgt die Beilegung durch ein Schiedsverfahren nach den Regeln der [z. B. Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS)].
§ 8 Vertragsdauer und Kündigung- Laufzeit:
- Der Vertrag tritt am [Datum] in Kraft und gilt für [z. B. 5 Jahre].
- Eine Verlängerung ist möglich, wenn keine der Parteien spätestens [z. B. 6 Monate] vor Ablauf schriftlich kündigt.
- Außerordentliche Kündigung:
- Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner fristlos gekündigt werden, wenn:
- Einer der Partner grob gegen die vertraglichen Pflichten verstößt,
- Eine der Marken durch gesetzliche Bestimmungen dauerhaft nicht mehr genutzt werden kann.
§ 9 Geheimhaltung- Die Vertragspartner verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag streng vertraulich zu behandeln.
- Diese Verpflichtung gilt auch über die Vertragslaufzeit hinaus für einen Zeitraum von [z. B. 5 Jahren].
§ 10 Schlussbestimmungen- Rechtswahl:
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand:
- Für Streitigkeiten ist das Gericht am Sitz von [Markeninhaber A] zuständig.
- Salvatorische Klausel:
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
- Änderungen:
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
Unterschriften: Markeninhaber A: [Name, Unterschrift, Datum] Markeninhaber B: [Name, Unterschrift, Datum] Weitere Vertragspartner (falls zutreffend): [Name, Unterschrift, Datum]
Anhang A: Qualitätsstandards- Definition der Qualitätsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen unter den Marken.
- Anforderungen an Verpackung, Kennzeichnung und Vermarktung.
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