Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch German Lawyer Germany English language Attorney-at-law English Lawyer germany french advocat francais allemagne French Attorney in Germany spanish language abogado alemania Spanish Attorney/ Lawyer in Germany Italian language avvocatto germania Italian Lawyer/ Attorney Germany Portuguese language advogado Alemanha Portuguese Polish speaking Lawyer/ Attorney in Germany adwokat Niemcy Polish Japanese speaking Lawyer/ Attorney in Germany Bengoshi Doitsu Japanese Attorney/ Lawyer Vietnamese language luat su Vietnamese Korean speaking lawyer/ attorney in Germany, Europe Korean Chinese language Lawyer/ Attorney in Germany/ Europe Chinese Lawyer/ Attorney russian speaking advokat Germaniya Russian

 

........ .... ... .. ..  .   .  .  .   .  .     .
diemarkenrechtler

horak.   
RECHTSANWÄLTE

Standorte  Berlin  Bielefeld  Bremen  Düsseldorf  Frankfurt  Hamburg  Hannover  Leipzig  München  Stuttgart  Wien
Start  Markenformen  Markenanmeldung  EU-/IR-Markenrecht  IP-Rechte  Patentschutz  Designschutz  Kontakt  Impressum  Datenschutz  AGB
Formular Markenanmeldung   Markenanmeldeverfahren   EU-Markenschutz   IR-Markenschutz   Checkliste Markenkreation   Muster-Markenvertrag   Markenwiderspruchsverfahren   Markenportfolio-Optimierung   Grenzbeschlagnahme   Markenverletzung 

diemarkenrechtler Markenanmeldung Markenverletzung Markenanwalt Markenanwälte Markenschutz name schützen Logo schützen Markenverteidigung Markenrecherche Markenüberwachung Portfoliomanagement Markenportfolio prüfen Namenspatent Markenrecht Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Klagemarke Prüfmarke Gerichtsprozess Fachkanzlei Patentanwalt Markenverletzung

Anwaelte.. Regelung Markenrecht.. Erläuterung z. MarkenG..
Anwaelte
Markenrecht
Schutzrechte(IP)
Markenrecht-FAQ
EU-/IR-Markenrecht
Nationaler Markenschutz
Markenformen
Bekannte o. berühmte Marke
Markenverletzung
Koexistenzvereinbarung
Markenrechtliche Abmahnung
Markenpiraterie
Grenzbeschlagnahme
Markenanmeldeverfahren
Markenwiderspruchsverfahren
Markenlöschungsverfahren
Markenportfolio-Optimierung
Markenanmelde-FAQ
Markencheck
Wortmarkenschutz
Bildmarkenschutz
Sonstige Markenanmeldungen
EU-Markenanmeldung
IR-Markenanmeldung
Muster-Markenvertrag
Abgrenzungsvereinbarung
Entwicklungsvertrag
Franchisevertrag
Kooperationsvertrag
Marken-Kaufvertrag
Markenlizenzvertrag
Vorrechtsvereinbarung
Werbeagenturvertrag CI
Recherche
Markenrecherche
Firmen-/Namensrecherche
Domains
Regelung Markenrecht
Erläuterung z. MarkenG
EU-Markenrecht
Internationales Markenrecht
Markengesetz
Markenverordnung
Entscheidungen
BPatG Farbmarke Orange/sw
BPatG Ringelnatz
BGH_BONUS_II
EuGH-Farbmarke
BPatG-Alarm24
BGH-Staubsauger
BGH-Lila-Postkarte
EuGH-Life_Thomson
BGH-Farbmarke-gelbII
BGH-geschaeftlicher_Verkehr
OLG Frankfurt Adwords
BPatG My World
BPatG Der kleine Eisbaer
BGH Winnetou
LG HH Fachanwalt f. Markenrecht
EuGH PineTree
EuGH Norma vs Yorma
Kanzlei
Kontakt
Standorte
Berlin
Bielefeld
Bremen
Düsseldorf
Frankfurt
Hamburg
Hannover
Leipzig
München
Stuttgart
Wien
Vollmacht
Honorar
Amtliche Gebühren
Links
Vereine
Markenämter
Recherchen
Klassen
Behörden
Gerichte
Urteile
Universitäten
Recht-L
Domain
Sonstiges
Anwälte
Dipl.-Ing. Michael Horak LL.M.
Julia Ziegeler
Anna Umberg LL.M. M.A.
Dipl.-Phys. Andree Eckhard
Katharina Gitmann-Kopilevich
Karoline Behrend
Dr. Johanna K. Müller-Kühne
Andreas Friedlein
Stefan Karfusehr
Jonas A. Herbst
Impressum
Datenschutz
AGB

............. .  . .. ..  .
diemarkenrechtler

 

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
info@diemarkenrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
berlin@diemarkenrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
bielefeld@diemarkenrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
bremen@diemarkenrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
duesseldorf@diemarkenrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
frankfurt@diemarkenrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
hamburg@diemarkenrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte LEIPZIG
Fachanwälte
Patentanwälte

Friedrich-List-Platz 1
04103 Leipzig
Deutschland

Fon 0341.98 99 45-50
Fax 0341.98 99 45-59
leipzig@diemarkenrechtler.de

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
muenchen@diemarkenrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
stuffgart@diemarkenrechtler.de

 

horak. 
Patentanwälte Wien
 

Trauttmansdorffgasse 8
1130 Wien
Österreich

Fon +43.1.876 15 17
Fax +49.511.35 73 56-29
wien@diemarkenrechtler.de

Erläuterungen zum Markengesetz

Das deutsche Markengesetz (MarkenG) regelt den Schutz, die Eintragung, die Nutzung und die Durchsetzung von Markenrechten in Deutschland. Nachfolgend eine detaillierte Übersicht der wichtigsten Regelungen des MarkenG, einschließlich ihrer Bedeutung und praktischer Beispiele.

Das MarkenG

Nachfolgend besonders praxisrelevante Regelungen aus dem Markengesetz.


1. Schutzfähige Marken (§ 3 MarkenG)

  • Regelung:
    Schutzfähig sind alle Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen zu unterscheiden. Dazu gehören insbesondere:

    • Wörter, Buchstaben, Zahlen (z. B. „BMW“),
    • Abbildungen (z. B. Apple-Logo),
    • Farben (z. B. Magenta der Deutschen Telekom),
    • dreidimensionale Formen (z. B. die Coca-Cola-Flasche),
    • Klänge (z. B. der Intel-Jingle).
  • Bedeutung:
    Nur Zeichen, die Unterscheidungskraft besitzen, können als Marke geschützt werden. Zeichen ohne Unterscheidungskraft (z. B. rein beschreibende Begriffe wie „Brot“ für Bäckereiwaren) sind grundsätzlich nicht schutzfähig.


2. Absolute Schutzhindernisse (§ 8 MarkenG)

  • Regelung:
    Eine Marke wird nicht eingetragen, wenn:

    • Sie beschreibend ist (z. B. „Apfel“ für Obst),
    • Sie gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstößt (z. B. rassistische Begriffe),
    • Sie täuschend ist (z. B. „Bio“, wenn das Produkt nicht ökologisch erzeugt wurde).
  • Beispiel:
    Der Begriff „Supermark“ für besonders hochwertige Produkte könnte abgelehnt werden, weil er beschreibend und nicht unterscheidungskräftig ist.


3. Entstehung des Markenschutzes (§ 4 MarkenG)

  • Regelung:
    Markenschutz entsteht durch:

    • Eintragung ins Markenregister,
    • Benutzung einer Marke im geschäftlichen Verkehr, wenn diese Verkehrsgeltung erlangt hat,
    • notorische Bekanntheit (z. B. weltbekannte Marken wie „Coca-Cola“).
  • Beispiel:
    Eine kleine regionale Bäckerei kann den Namen „BackGut“ durch langjährige Benutzung und Bekanntheit in der Region schützen, auch ohne Eintragung.


4. Rechte aus der Marke (§ 14 MarkenG)

  • Regelung:
    Der Inhaber einer Marke hat das ausschließliche Recht, die Marke zu nutzen. Andere dürfen die Marke nur mit Zustimmung des Inhabers verwenden.
    Markenverletzungen umfassen:

    • Identische Nutzung der Marke für gleiche Waren oder Dienstleistungen,
    • Verwechslungsgefahr durch ähnliche Zeichen,
    • Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder des Rufs einer bekannten Marke.
  • Beispiel:
    Ein neues Getränk mit dem Namen „Coca-Kola“ könnte eine Verwechslungsgefahr mit „Coca-Cola“ darstellen und verletzt daher die Markenrechte.


5. Eintragung der Marke (§§ 32–41 MarkenG)

  • Regelung:

    • Marken werden beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet.
    • Der Antrag muss die Marke und die Waren- und Dienstleistungsklassen gemäß der Nizza-Klassifikation angeben.
    • Das DPMA prüft die formellen Voraussetzungen und das Vorliegen absoluter Schutzhindernisse.
  • Beispiel:
    Bei der Anmeldung der Marke „GreenTech“ für Solartechnologie müsste der Anmelder klar definieren, ob die Marke für Forschung, Produktion oder Verkauf von Solaranlagen gelten soll.


6. Dauer des Markenschutzes (§ 47 MarkenG)

  • Regelung:
    Der Schutz einer Marke gilt 10 Jahre ab Eintragung und kann unbegrenzt verlängert werden, wenn die Verlängerungsgebühr gezahlt wird.

  • Beispiel:
    Die Marke „Nivea“ wurde erstmals vor über 100 Jahren eingetragen und durch regelmäßige Verlängerungen geschützt.


7. Benutzungspflicht (§ 26 MarkenG)

  • Regelung:
    Der Inhaber einer Marke muss die Marke innerhalb von 5 Jahren nach Eintragung tatsächlich benutzen, sonst kann der Schutz angefochten werden.

  • Beispiel:
    Eine Marke „FashionPro“ für Bekleidung wird eingetragen, aber nicht genutzt. Ein Konkurrent kann nach 5 Jahren die Löschung beantragen.


8. Löschung einer Marke (§§ 49–53 MarkenG)

  • Regelung:
    Eine Marke kann gelöscht werden, wenn:

    • Sie nicht benutzt wird (§ 49 MarkenG),
    • Sie nachträglich gegen gesetzliche Vorschriften verstößt (§ 50 MarkenG),
    • Sie durch Verzicht des Markeninhabers gelöscht wird (§ 52 MarkenG).
  • Beispiel:
    Ein Markenname, der sich als irreführend herausstellt, wie „100 % Bio“ für konventionell hergestellte Lebensmittel, könnte gelöscht werden.


9. Schutz von Gemeinschaftsmarken (§ 125a MarkenG)

  • Regelung:
    Gemeinschaftsmarken (heute EU-Marken) genießen Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten und müssen nicht separat für Deutschland angemeldet werden.

  • Beispiel:
    Die Marke „Zalando“ wurde als EU-Marke registriert und gilt automatisch auch in Deutschland.


10. Markenlizenz (§ 30 MarkenG)

  • Regelung:
    Der Inhaber einer Marke kann Dritten das Recht einräumen, die Marke zu nutzen (Lizenzierung).

  • Beispiel:
    Ein Sportartikelhersteller gibt einem Lizenznehmer das Recht, T-Shirts mit dem Markennamen „FitPro“ zu verkaufen.


11. Schutz vor Markenverletzungen (§ 14 MarkenG)

  • Regelung:
    Der Markeninhaber kann gegen Verletzungen klagen und:

    • Unterlassung verlangen,
    • Schadenersatz fordern,
    • Vernichtung der rechtswidrig gekennzeichneten Waren fordern.
  • Beispiel:
    Wenn ein unbekannter Hersteller „Adidass“ für Schuhe verwendet, kann Adidas den Hersteller abmahnen und die Ware beschlagnahmen lassen.


12. Eintragungs- und Widerspruchsverfahren (§§ 32–42 MarkenG)

  • Regelung:
    Nach der Veröffentlichung der Marke im Register können Dritte innerhalb von 3 Monaten Widerspruch einlegen, wenn sie ältere Rechte geltend machen.

  • Beispiel:
    Ein Unternehmen meldet die Marke „QuickBurger“ an. Ein Konkurrent mit der bestehenden Marke „Quick“ für Fast-Food legt Widerspruch ein.


13. Internationale Aspekte (§§ 107–125 MarkenG)

  • Regelung:
    Das MarkenG regelt den internationalen Markenschutz über das Madrider Abkommen und das Protokoll. Eine deutsche Marke kann international registriert werden.

  • Beispiel:
    Ein deutsches Unternehmen, das seine Marke „SolarPower“ auch in China und den USA schützen möchte, kann eine internationale Registrierung beantragen.


14. Kollektivmarken und Gewährleistungsmarken (§§ 97–106 MarkenG)

  • Regelung:

    • Kollektivmarken dienen der Unterscheidung der Produkte einer Mitgliedergruppe (z. B. „Bio-Siegel“).
    • Gewährleistungsmarken garantieren bestimmte Eigenschaften eines Produkts oder einer Dienstleistung (z. B. TÃœV-Zeichen).
  • Beispiel:
    Eine Kollektivmarke könnte von einem Verband regionaler Winzer genutzt werden, um Weine aus einer bestimmten Region zu kennzeichnen.


Bedeutung des MarkenG im Alltag

Das MarkenG schützt die Investitionen von Unternehmen in ihre Marken und sorgt dafür, dass Verbraucher Produkte anhand von Marken unterscheiden können. Durch klare Regeln zur Eintragung, Nutzung und Durchsetzung bietet es einen verlässlichen Rahmen für Markeninhaber in Deutschland.

 

 Gemeinschaftsmarke_IR-Marke_Markenrechte_Ankam_Berlin_Hamburg_München_Köln_Frankfurt_Stuttgart_Dortmund_Düsseldorf_Essen_Bremen_Hannover_Leipzig_Dresden_Nürnberg_Duisburg_Bochum_Bielefeld_Wuppertal_Bonn_Mannheim_Karlsruhe_Wiesbaden_Münster_Augsburg_Gelsenkirchen_Aachen_Mönchengladbach_Braunschweig_Chemnitz_Krefeld_Halle_Magdeburg_Freiburg_Oberhausen_Markenanmeldung Markenschutz Markeneintragung drucken Markenrecht_Markenanwalt_Lübeck_Erfurt_Rostock_Mainz_Kassel_Hagen_Hamm_Saarbrücken_Herne_Ludwigshafen_Osnabrück_Solingen_Leverkusen_Oldenburg_Potsdam_Neuss_Heidelberg_Paderborn_Darmstadt_Regensburg_Würzburg_Ingolstadt_Heilbronn_Ulm_Göttingen_Wolfsburg_Recklinghausen_Pforzheim_Offenbach Name schützen Logo schützen Markenzeichen registrieren Firmenlogo anmelden Firmenzeichen patent Patentanwalt Namenspatent tm r registriert trade mark Markenanwalt Markenrechtler speichernNamensschutz_Fachanwalt_gewerblicher Rechtsschutz Marke_Anwalt__Bottrop_Bremerhafen_Fürth_Remscheid_Reutlingen_Moers_Koblenz_Erlangen_Trier_Salzgitter_Siegen_Jena_Hildesheim_Cottbus_Gera_Wilhelmshaven_Delmenhorst_Lüneburg_Hameln_Wolfenbüttel_Nordhorn Markenrechtler Markenanwalt Marke schützen name patentieren 3d marke bildmarke jingle slogan schutz markenrechtliche Abmahnung Markenwiderspruch Marke verletzt Anwalt EUIPO Unionsmarke Unionsmarke schützen zurück| Markenanmeldung_Markenschutz_Cuxhaven_Emden_Lingen_Peine_Melle_Stade_Goslar_Neustadt_Zürich_Genf_Bern_Basel_Lausanne_Winterthur_St_Gallen_Luzern_Lugano_Biel_Thun_Schaffhausen_Chur_Wien_Graz_Linz_Innsbruck_Salzburg_Klagenfurt_Villach_Wels_St_Pölten_Dornbirn_Steyr_Feldkirch_Bregenz Marke eintragung Name schützen lassen beim DPMA EU-Marke europäische Marke deutsche Marke Markenregister Markenrecherche Markensuche Markenrecherchen Markenverletzung Patentanwalt Markenanwalt Markenpiraterie Grenzbeschlagnahme Online-Anfrage