Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch German Lawyer Germany English language Attorney-at-law English Lawyer germany french advocat francais allemagne French Attorney in Germany spanish language abogado alemania Spanish Attorney/ Lawyer in Germany Italian language avvocatto germania Italian Lawyer/ Attorney Germany Portuguese language advogado Alemanha Portuguese Polish speaking Lawyer/ Attorney in Germany adwokat Niemcy Polish Japanese speaking Lawyer/ Attorney in Germany Bengoshi Doitsu Japanese Attorney/ Lawyer Vietnamese language luat su Vietnamese Korean speaking lawyer/ attorney in Germany, Europe Korean Chinese language Lawyer/ Attorney in Germany/ Europe Chinese Lawyer/ Attorney russian speaking advokat Germaniya Russian

 

........ .... ... .. ..  .   .  .  .   .  .     .
diemarkenrechtler

horak.   
RECHTSANWÄLTE

Standorte  Berlin  Bielefeld  Bremen  Düsseldorf  Frankfurt  Hamburg  Hannover  München  Stuttgart  Wien
Start  Markenanmeldung  EU-/IR-Markenrecht  Muster-Markenvertrag  IP-Rechte  Patentschutz  Designschutz  Kontakt  Impressum  Datenschutz  AGB
Formular Markenanmeldung   FAQ   Recherchen   EU-Markenschutz   IR-Markenschutz   Checkliste Markenkreation   Urteile   Kanzlei   Links 

diemarkenrechtler Markenanmeldung Markenverletzung Markenanwalt Markenanwälte Markenschutz name schützen Logo schützen Markenverteidigung Markenrecherche Markenüberwachung Portfoliomanagement Markenportfolio prüfen Namenspatent Markenrecht Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Klagemarke Prüfmarke Gerichtsprozess Fachkanzlei Patentanwalt Markenverletzung

Anwaelte.. Markenrecht.. Schutzrechte(IP)..
Anwaelte
Kanzlei
Kontakt
Standorte
Berlin
Bielefeld
Bremen
Düsseldorf
Frankfurt
Hamburg
Hannover
München
Stuttgart
Wien
Vollmacht
Honorar
Amtliche Gebühren
Links
Vereine
Markenämter
Recherchen
Klassen
Behörden
Gerichte
Urteile
Universitäten
Recht-L
Domain
Sonstiges
Anwälte
Dipl.-Ing. Michael Horak LL.M.
Julia Ziegeler
Anna Umberg LL.M. M.A.
Dipl.-Phys. Andree Eckhard
Katharina Gitmann-Kopilevich
Karoline Behrend
Dr. Johanna K. Müller-Kühne
Andreas Friedlein
Stefan Karfusehr
Jonas A. Herbst
Markenrecht
Schutzrechte(IP)
Markenrecht-FAQ
EU-/IR-Markenrecht
Markenverletzung
Koexistenzvereinbarung
Markenrechtliche Abmahnung
Markenpiraterie
Grenzbeschlagnahme
Markengesetz
Entscheidungen
BPatG Farbmarke Orange/sw
BPatG Ringelnatz
BGH_BONUS_II
EuGH-Farbmarke
BPatG-Alarm24
BGH-Staubsauger
BGH-Lila-Postkarte
EuGH-Life_Thomson
BGH-Farbmarke-gelbII
BGH-geschaeftlicher_Verkehr
OLG Frankfurt Adwords
BPatG My World
BPatG Der kleine Eisbaer
BGH Winnetou
LG HH Fachanwalt f. Markenrecht
EuGH PineTree
EuGH Norma vs Yorma
Muster-Markenvertrag
Marken-Kaufvertrag
Vorrechtsvereinbarung
Markenlizenzvertrag
Recherche
Markenrecherche
Firmen-/Namensrecherche
Domains
Markenanmelde-FAQ
Markencheck
Wortmarkenschutz
Bildmarkenschutz
Sonstige Markenanmeldungen
EU-Markenanmeldung
IR-Markenanmeldung
Impressum
Datenschutz
AGB

............. .  . .. ..  .
diemarkenrechtler

 

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
info@diemarkenrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
berlin@diemarkenrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
bielefeld@diemarkenrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
bremen@diemarkenrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
duesseldorf@diemarkenrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
frankfurt@diemarkenrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
hamburg@diemarkenrechtler.de

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
muenchen@diemarkenrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
stuffgart@diemarkenrechtler.de

 

horak. 
Patentanwälte Wien
 

Trauttmansdorffgasse 8
1130 Wien
Österreich

Fon +43.1.876 15 17
Fax +49.511.35 73 56-29
wien@diemarkenrechtler.de

Was umfasst der gewerbliche Rechtsschutz (Intellectual Property Law) ?

Intellectual Property Law, kurz “IP-Rechte” umfassen als “gewerbliche Schutzrechte” typischerweise Patente, Gebrauchsmuster (sog. “kleines Patent”), Geschmacksmuster (Designs), Halbleitertopographien, Pflanzensorten und Marken. Die einzelnen gewerblichen Schutzrechte werden in jeweiligen Sonderschutzgesetzen - unterschiedlich - in ihrer Entstehung, ihrem Schutzumfang, - dauer und -folgen geregelt.

Darüber hinaus unterfallen “kulturelle Schutzrechte”, die insbesondere im Urhebergesetz normiert werden unter IP-Rechte. Geschützt wird hier die persönliche geistige Werkschöpfung des Urhebers. Computerprogramme als solche sind - derzeit - nicht ohne weiteres patentierbar, sondern wurden explizit - entgegen kritischen Stimmen - in das System der Urheberrechte eingegliedert.

Zu den Schutzrechten werden aus praktischen Gründen inzwischen auch Domainnamen gerechnet, obschon die “Regeln” der einzelnen, weltweiten “Vergabestellen” privatrechtlich organisiert sind, also keinen Gesetzescharakter aufweisen.

Selbst in Fällen, in denen ein Sonderschutzrecht mangels amtlicher Registrierung (gewerbliche Schutzrechte) oder wegen fehlender Schöpfungshöhe (kulturelle Schutzrechte) nicht besteht, verbleiben allgemeine Rechte, insbesondere sog. Leistungsschutzrechte, die aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb abgeleitet sind - gegen die unlautere Übernahme seiner Leistungen kann der “Rechtsinhaber” vorgehen.

Zu diesen allgemeinen Rechten können auch Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (Know-How) gezählt werden, die teils gewerblichen, teils “kulturellen” Charakter haben können und insbesondere durch Geheimhaltung oder Geheimhaltungsvereinbarungen “geschützt” sind.

Wie entstehen Schutzrechte ?

IP-Rechte, insbesondere Patente, Designs und Marken entstehen überwiegend durch Anmeldung und Eintragung bei einem Patent und Markenamt. Allerdings ist diese Pauschalierung insofern nicht vollständig, als einige Rechte, bspw. bestimmte Markenrechte durch Benutzung und Verkehrsgeltung oder notorische Bekanntheit entstehen können. Der übliche (und eine gewisse Rechtssicherheit bietende) Weg ist dennoch die Eintragung. Dies gilt entsprechend für Domainnamen etc.

Für Urheberrechte, Leistungsschutzrechte (UWG oder UrhG) oder Know-How existiert eine “Eintragungsmöglichkeit” nicht, diese Rechte entstehen mit der Schaffung des Werkes und der Einhaltung gesetzesspezifischer Voraussetzungen (Achtung: Das Copyrightzeichen z.B. ist nach deutschem Recht nicht wirkungslos, sondern beinhaltet eine Beweislastumkehr nach § 10 UrhG).

Wem gehören gewerbliche Schutzrechte ?

Im Normalfall gehören die IP-Rechte dem Erfinder bzw. dem Urheber. Allerdings bestehen Besonderheiten zugunsten Arbeitgebern/ Dienstherren sowohl durch das Arbeitnehmererfindergesetz als auch dem Urhebergesetz, so dass dem Arbeitgeber/ Dienstherrn die Verwertungsrechte zustehen können. Häufig muss zudem zwischen bestimmten Persönlichkeitsrechten einerseits und Nutzungs-/Verwertungsrechten andererseits unterschieden werden.

Existieren Räumliche und zeitliche Begrenzung ?

Grundsätzlich sehen die IP-Rechte überwiegend das sog. Territorialitätsprinzip vor. Dies bedeutet, dass die (durch Registrierung entstehenden) IP-Rechte nur in dem Staat Gültigkeit besitzen, in dem eine Registrierung vorgenommen wurde. Eine in Deutschland registrierte Marke hat daher grundsätzlich nur in Deutschland Gültigkeit. Hinzu kommen Grundsätze der Erschöpfung - wenn eine Marke mit Zustimmung des Inhabers in der Verkehr gebracht wurde, sind die Markenrechte erschöpft (§ 24 MarkenG). Für sonstige Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte existieren hinsichtlich der räumlichen Ausdehnung des Schutzes allerdings Besonderheiten.

Zeitlich sind die Schutzdauer ganz unterschiedlich geregelt. Ein Patent hat eine maximal mögliche Schutzdauer von 20 Jahren, Arzneimittelpatente können durch ein ergänzendes Schutzzertifikat bis zu weiteren 5 Jahren Schutz beanspruchen; wohingegen der Markenschutz jeweils in 10-jährigen Abschnitten verlängert werden kann, also eine unbegrenzte Schutzdauer denkbar ist. Bei Marken tritt nach Ablauf einer 5-jährigen Benutzungsschonfrist allerdings die sog. Benutzungspflicht hinzu.

Welche Wirkung und welche Folgen ergeben sich aus gewerblichen Schutzrechten ?

Jedes IP-Recht gibt dem Inhaber exklusive Besitz-/Eigentums-/Verwendungs- und Verwertungsrechte. IP-Rechte sind insoweit monopolistische Rechte und dienen dem eigenen Produktschutz und -Absatz.

Die Verletzung von IP-Rechten gibt dem Inhaber typischerweise Unterlassung., Auskunfts- und Schadensersatzansprüche. Die Kenntnis von Verletzungen durch den Rechte-Inhaber lässt sich häufig durch Überwachungsmassnahmen sichern. Der Rechtsinhaber wird quasi gesetzlich gezwungen gegen Verletzer vorzugehen, da andernfalls an sich bestehende Ansprüche verwirkt sein können. Wer bspw. fünf Jahre gegen eine Markenverletzung nicht vorgeht, dem sind Unterlassungsansprüche gegen diesen Verletzer wegen Verwirkung des Anspruchs verwehrt - sofern dies der Verletzer vorträgt.

Lizenzierung und Übertragung von IP-Rechten ?

IP-Rechte können zur Benutzung durch Dritte exklusiv oder einfach lizensiert werden, aber sind grds. auch zur Rechtsübertragung (Verkauf und Abtretung) geeignet.  Als “Rechte” unterfallen IP-Rechte zunächst der Möglichkeit der Lizenzierung: Der Inhaber räumt einem Dritten ein Benutzungs- bzw. Verwertungsrecht ein, bleibt aber Inhaber des Rechts. Dabei werden exklusive und nicht-exklusive Lizenzen unterschieden. Bei einer exklusiven Lizenz ist grds. ausschliesslich der Lizenznehmer berechtigt, das IP-Recht zu nutzen, zumeist in Abhängigkeit eines bestimmten Gebietes (z.B.Staates). Nicht-exklusive, sog. “einfache” Lizenzen ermöglichen die Nutzung des IP-Rechts durch mehrere Lizenznehmer - räumlich und zeitlich - parallel. Der Lizenznehmer wird nicht Schutzrechtsinhaber, letztere verbleibt vielmehr beim ursprünglichen Inhaber.

IP-Rechte können über die Lizenzierung hinaus auch veräussert werden. Damit verliert der ursprüngliche Inhaber nahezu alle Rechte, ausser u.U. Persönlichkeitsrechte. Für das Bestehen des Rechts, dessen Aufrechterhaltung usw. ist dann - anders als im Regelfall bei der Lizenzierung - der Käufer verantwortlich.

Welche Strategien bei der Anmeldung und Verteidigung des Schutzrechts-Portfolios gilt es zu beachten ?

Bisher werden die überwiegende Anzahl der angemeldeten IP-Rechte ohne eine über die in der Sache liegende Zielvorstellung getätigt. Eine umfassende Strategie steht dahinter häufig nicht. So befürchten insbesondere Einzelpersonen oder KMU’s im Zusammenhang mit derartigen Strategieüberlegungen eine Bindung von Resourcen. Tatsächlich ist jedoch eine frühzeitige Strategie, möglichst vor Anmeldung, der Garant für den Erfolg des Managements der IP-Rechte – nicht zuletzt die Kostenplanung im Verhältnis zum Nutzen kann so analysiert werden.

Hat bspw. ein mittelständisches Unternehmen erstmals eine technische Erfindung getätigt, hält diese noch geheim und stellt sich vor die Frage, ob diese Erfindung als Patent angemeldet werden soll, muss in die Strategie mit einbeziehen, dass Patente veröffentlicht werden und so einem breiten Publikum zugänglich gemacht werden. Daneben sind Anmelde- und Aufrechterhaltungskosten zu setzen. Gegenüberzustellen wäre z. B. die Alternative, dass die Erfindung auch weiterhin geheim gehalten wird und als Know-How Verwertung findet.

So könnte daran gedacht werden, für das Endprodukt aus diesem Know-How eine eigene Marke anzumelden und einzutragen, damit sich das Produkt eindeutig von Konkurrenzprodukten auch begrifflich abhebt. Welche dieser beispielhaften Varianten im konkreten Fall günstiger ist, lässt sich pauschal nicht vorhersagen. Denn ein Patent hat gegenüber dem Know-How-Schutz auch zahlreiche Vorteile, wie die für 20 Jahre (Schutzdauer) mögliche Monopolisierung der Erfindung.

Im Rahmen der Strategie spielen zahlreiche weitere Faktoren eine Rolle: Die Anmeldung oder Nichtanmeldung von IP-Rechten, deren Management sowie Informationen über Schutzrechte bspw. von Konkurrenten sind jeweils Fragen, die in entsprechende Strategien einzubeziehen wären, zu vorderst dürfte in der Regel jedoch die Frage zu klären sein, wie eine rentable Verwertung des Rechts erfolgen kann. In diesem Zusammenhang müssen zeitliche und räumliche Fragen berücksichtigt werden. Wer etwa mittelfristig plant ein bestimmtes Produkt in anderen europäischen Ländern zu vertreiben, wird in der Regel gut beraten sein, nicht lediglich eine deutsche Markenanmeldung in Betracht zu ziehen, sondern die Anmeldung einer europäischen Gemeinschaftsmarke. Entsprechendes gilt für den Vertrieb von Produkten oder Dienstleistungen über das Internet möglicherweise bereits für den Firmennamen.

Wie kann das Management von IP-Rechten optimiert werden ?

Nahezu jedes Unternehmen ist bereits Inhaber von wenigstens einem (Firmenname, geschäftliche Bezeichnung) und zumeist einem gewissen Bündel von weiteren potentiellen IP-Rechten (z. B. Firmenlogo, Werbematerialien, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, sonstigen kulturellen oder technischen Lösungsansätzen usw.).

Das Management der IP-Rechte umfasst die Erfassung sämtlicher Rechte oder potentieller Rechte, die Klärung der Inhaberschaften (Unternehmen/ Inhaber des Unternehmens/ Arbeitnehmer/ freie Mitarbeiter/ Auftrggeber/ Auftragnehmer usw.), in zeitlicher Hinsicht die Erfassung der (möglichen) Schutzdauer, die Erfassung der räumlichen Ausdehnung des Schutzes (typischerweise Deutschland, deutschsprachiger Raum, Europa, usw.), Verwertungsmöglichkeiten (Eigenherstellung/ Eigenvertrieb/ Lizenzvergabe – nicht ausschließlich/ ausschließlich) und viele weitere Aspekte. Als erster Schritt ist also typischerweise die Erfassung sämtlicher vorhandenen Rechte und deren Prüfung unter vorstehenden Prämissen erforderlich. In einem zweiten Schritt sollte im Zusammenhang mit vorhandenen IP-Rechten die Frage geklärt werden, ob bestehende Rechte durch flankierende Maßnahmen umfassender abgesichert werden sollten.

So kann bspw. der europaweite Vertrieb eines bestimmten Produktes, das – in Deutschland auf Grund eines deutschen Patentes – geschützte Elemente enthält durch die Verbindung mit einer europäischen Gemeinschaftsmarke abgesichert werden. Sobald nämlich der Markt die Marke als Qualitätsangabe begreift, spielt häufig – insbesondere langfristig – die Frage des Bestehens eines Patentschutzes eine eher untergeordnete Rolle. Hinzu kommt in derartigen Fällen, dass der Patentschutz nach 20 Jahren ausläuft.

Würde jedoch in diesen 20 Jahren das Produkt stets unter derselben (europäischen) Marke vertrieben, so können Konkurrenten trotz Wegfalls des Patentschutzes in der Regel nur mit erheblichen Anstrengungen überhaupt auf diesem Markt tätig werden. Derartige flankierende Maßnahmen sind insbesondere in solchen Geschäftsfeldern sinnvoll, die das Kerngeschäft darstellen.

Mit Absicherung bestehender Schutzrechte geht die Frage einher, ob weitere Schutzrechte bspw. angemeldet werden sollen bzw. ob potentielle Schutzrechte vorhanden sind, deren Verwertung durch Absicherung des potentiellen Rechts auf der Grundlage einer Kosten-/Nutzenanalyse sinnvoll ist.

Eine weitere Frage des Managements betrifft die Verwaltung der IP-Rechte. Professionelle Verwaltungsfirmen, Patentanwälte und Rechtsanwälte haben den Vorteil für den Inhaber, dass die Aufrechterhaltung und Überwachung der Schutzrechte nicht bereits an Fristversäumnissen oder verspäteten Zahlungen etwaiger Verlängerungsgebühren scheitert. Andererseits bedürfen einige Schutzrechte nahezu keines laufenden Verwaltungsaufwandes, sodass sich dann eine professionelle Verwaltung von der Kostenseite her nicht sinnvoll gestalten lässt und statt dessen die Eigenverwaltung so professionalisiert werden kann, dass bspw. geeignete Mitarbeiter entsprechend (z. B. bei einem Rechtsanwalt oder Patentanwalt) geschult werden.

Ein zentraler Aspekt der Frage der wirklich benötigten IP-Rechte eines Unternehmens oder Individualperson stellen die Kosten dar. Zudem wächst zwar typischerweise die Anzahl der Rechte mit der Größe des Unternehmens, gleichwohl wächst dabei gerade auch der Anteil der Rechte, die nie einer Verwertung zugeführt werden. Für mittelständische Unternehmen oder Einzelpersonen ist es in der Regel nicht sinnvoll, eine Vielzahl brachliegender IP-Rechte zu halten. In Ausnahmefällen kann gleichwohl die Anmeldung eines bestimmten Schutzrechtes im Bewusstsein der Nichtverwertung sinnvoll sein, nämlich dann, wenn hiermit einem Konkurrenten zuvor gekommen werden soll. IP-Rechte, die keiner amtlichen Anmeldung und Eintragung unterliegen, wie Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und Know-How produzieren weitaus geringere Kosten der Entstehungskosten und Folgekosten. Demgegenüber sind bei anmeldepflichtigen IP-Rechten neben Recherchenkosten stets Anmeldegebühren sowie teils Prüfungsgebühren nebst entsprechenden Anwaltsgebühren die Regel. Müssen darüber hinaus Korrespondenzanwaltskosten, etwa für eine Markenanmeldung in den USA oder Japan (nationale Zustellungsanschrift), so muss diese Kostenseite möglichst frühzeitig in die Frage des Ob der Anmeldung einbezogen werden – Folgekosten wie weitere Anwaltsgebühren, Jahresgebühren bzw. Verlängerungsgebühren, u. U. Reisekosten und viele andere kostenauslösende Maßnahmen sind ebenfalls möglichst frühzeitig einzubeziehen. Einfache Anmeldungen eines Patents verursachen Anwalts- und Patentamtsgebühren von ca. € 2000, mittlere Angelegenheiten liegen typischerweise bei € 3000 und Patentanmeldungen mit schwierigen Sachverhalten können durchaus einen Kostenbetrag von € 5000 erreichen. All dies gilt für ein deutsches Patent. Internationale oder europäische Patente erfordern ein vielfaches dieser Kosten.

Demgegenüber kann ein sog. “kleines Patent” in Deutschland bei einfachen Sachverhalten bereits bei Kosten in der Größenordnung von etwa € 600 in Deutschland eingetragen sein (aber: Das Gebrauchsmuster ist ein sog. ungeprüftes Schutzrecht, das Patentamt prüft also nicht die Neuheit usw).

 

 Gemeinschaftsmarke_IR-Marke_Markenrechte_Ankam_Berlin_Hamburg_München_Köln_Frankfurt_Stuttgart_Dortmund_Düsseldorf_Essen_Bremen_Hannover_Leipzig_Dresden_Nürnberg_Duisburg_Bochum_Bielefeld_Wuppertal_Bonn_Mannheim_Karlsruhe_Wiesbaden_Münster_Augsburg_Gelsenkirchen_Aachen_Mönchengladbach_Braunschweig_Chemnitz_Krefeld_Halle_Magdeburg_Freiburg_Oberhausen_Markenanmeldung Markenschutz Markeneintragung drucken Markenrecht_Markenanwalt_Lübeck_Erfurt_Rostock_Mainz_Kassel_Hagen_Hamm_Saarbrücken_Herne_Ludwigshafen_Osnabrück_Solingen_Leverkusen_Oldenburg_Potsdam_Neuss_Heidelberg_Paderborn_Darmstadt_Regensburg_Würzburg_Ingolstadt_Heilbronn_Ulm_Göttingen_Wolfsburg_Recklinghausen_Pforzheim_Offenbach Name schützen Logo schützen Markenzeichen registrieren Firmenlogo anmelden Firmenzeichen patent Patentanwalt Namenspatent tm r registriert trade mark Markenanwalt Markenrechtler speichernNamensschutz_Fachanwalt_gewerblicher Rechtsschutz Marke_Anwalt__Bottrop_Bremerhafen_Fürth_Remscheid_Reutlingen_Moers_Koblenz_Erlangen_Trier_Salzgitter_Siegen_Jena_Hildesheim_Cottbus_Gera_Wilhelmshaven_Delmenhorst_Lüneburg_Hameln_Wolfenbüttel_Nordhorn Markenrechtler Markenanwalt Marke schützen name patentieren 3d marke bildmarke jingle slogan schutz markenrechtliche Abmahnung Markenwiderspruch Marke verletzt Anwalt EUIPO Unionsmarke Unionsmarke schützen zurück| Markenanmeldung_Markenschutz_Cuxhaven_Emden_Lingen_Peine_Melle_Stade_Goslar_Neustadt_Zürich_Genf_Bern_Basel_Lausanne_Winterthur_St_Gallen_Luzern_Lugano_Biel_Thun_Schaffhausen_Chur_Wien_Graz_Linz_Innsbruck_Salzburg_Klagenfurt_Villach_Wels_St_Pölten_Dornbirn_Steyr_Feldkirch_Bregenz Marke eintragung Name schützen lassen beim DPMA EU-Marke europäische Marke deutsche Marke Markenregister Markenrecherche Markensuche Markenrecherchen Markenverletzung Patentanwalt Markenanwalt Markenpiraterie Grenzbeschlagnahme Online-Anfrage